Kostenbeteiligungen bei Hausnotruf
Die Pflegekasse übernimmt das Hausnotruf-Paket, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- eine Pflegestufe ist vorhanden
- über weite Teile des Tages alleinlebend bzw. die/der Mitbewohner/in ist aufgrund seiner/ihrer körperlichen/geistigen Einschränkung nicht in der Lage, in Notsituationen einen Hilferuf selbstständig abzusetzen
- aufgrund des Krankheits-/Pflegezustandes ist jederzeit eine lebensbedrohliche Zustandsverschlechterung zu erwarten
- in Notsituationen kann kein Hilferuf mit einem handelsüblichen Telefon abgesetzt werden

Die Erfahrung zeigt, dass sich trotz dieser Regelungen immer wieder Pflegekassen aus der Verantwortung ziehen wollen und die Kostenübernahme ablehnen. Dabei gibt es ein paar interessante Gerichtsurteile, die sich auf die Menschenwürde beziehen und daher die Pflegekassen zur Kostenübernahme gezwungen haben.
Geben Sie nicht so schnell auf! Viele Widerrufe von uns hatten Erfolg. Nicht selten haben wir den Eindruck, dass die Pflegekassen erst einmal ablehnen, in der Hoffnung, der oder die Betroffene widersprechen nicht. Ansonst sind die Zustimmungen nach einem Widerspruch nicht erklärbar.
Eine weitere Möglichkeit der Kostenübernahme besteht darin, diese beim Sozialamt zu beantragen.
Das Sozialamt setzt allerdings folgendes voraus:
- Die Grundsicherung ist vorhanden
- ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit des Hausnotrufes
Hilft niemand, bleibt fast nur noch die Möglichkeit sich den Hausnotruf von der Verwandschaft schenken zu lassen! ...oder selbst dafür aufzukommen.
Wir sind Ihnen gerne bei der Beantragung behilflich!
Sollte die Pflegekasse den Hausnotruf ablehnen, so können Sie auch Widerspruch einlegen. Hilfe für die Argumentation finden Sie hier: Gerichtsurteile
TIPP: Am PC ausfüllen und abspeichern mit dem kostenlosen PDF-XChange Viewer ![]()














